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Kommunen lehnen Diesel-Fahrverbote ab

Die Deutsche Umwelthilfe droht den Städten in NRW, in denen Stickoxidgrenzwerte nicht eingehalten werden, mit Klagen. Eine Umfrage unserer Redaktion hat ergeben, dass die Städte Fahrverbote kaum für umsetzbar halten.

Antranias / pixabay.com
von
Markus Plüm
und
Christian Schwerdtfeger
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Düsseldorf Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wird sich heute mit Oberbürgermeistern von rund 30 Städten treffen und über kommunale Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung durch Dieselfahrzeuge beraten. Die Kommunen stehen unter Druck – nicht zuletzt, seitdem die Deutsche Umwelthilfe weitere Klagen angekündigt hat, wenn die gesetzlichen Stickoxid-Grenzwerte in einigen Städten weiterhin nicht eingehalten werden.

Wir haben daher die betroffenen Kommunen in NRW gefragt, was sie zu den Forderungen der Umwelthilfe sagen, welche Maßnahmen zur Luftverbesserung bereits ergriffen werden und welche Folgen ihnen bei einer Klage drohen würden.

Was fordert die Umwelthilfe?

In einem Schreiben an die NRW-Bezirksregierungen setzt die Deutsche Umwelthilfe eine Frist bis zum 21. September, um die vorgeschriebenen Luftqualitätswerte durch konkrete Maßnahmen einzuhalten. Derzeit werde „mit dem geltenden Luftreinhalteplan nicht in Aussicht gestellt, dass die Einhaltung des Grenzwertes so schnell wie möglich gelingt“, heißt es in dem Schreiben. Die Umwelthilfe beantragt daher, den für die jeweilige Stadt geltenden Luftreinhalteplan unverzüglich so zu ändern, dass die schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte sichergestellt wird.

Daher fordert die Umwelthilfe zwingende Dieselfahrverbote spätestens ab 2018, auch wenn bis dahin keine Kennzeichnungspflicht mittels „Blauer Plakette“ gilt. Zudem sollen die Städte, die die Grenzwerte…

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04.09.2017