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Politik

Wie die Großen kontrolliert werden

Die 80-Prozent-Mehrheit von Union und SPD im Bundestag muss weiterhin nicht befürchten, dass die Opposition Gesetze vom Verfassungsgericht überprüfen lässt. Wird die Macht gleichwohl ausreichend eingeschränkt?

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von
Gregor Mayntz
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BERLIN Union und SPD haben es sich in der großen Koalition behaglich eingerichtet. Sie verfügen über fast 80 Prozent der Sitze im Bundestag, und nun hat das Verfassungsgericht auch noch entschieden, dass die Opposition zu klein ist, um GroKo-Gesetze vom Verfassungsgericht überprüfen lassen zu dürfen, so wie es zu Zeiten „normaler“ Oppositionsstärken jederzeit möglich wäre. Ist die Kontrolle damit aus dem Lot? Hat die Demokratie Schlagseite?

Betrachten wir zunächst die jüngste Entscheidung. Die Linke wollte erreichen, dass die Verfassungsvorgaben gesenkt werden: Von „mindestens einem Viertel“ der Abgeordneten auf „eine Fraktion“, wenn es darum geht, wer den Startschuss für eine verfassungsgerichtliche Überprüfung („Normenkontrollklage“) gerade verabschiedeter Gesetze geben darf. Doch genau das wollten die Karlsruher Richter nicht. Sie folgen damit dem Wortlaut und dem Geist des Grundgesetzes, wo das Wort „Fraktionen“ im Zusammenhang mit dem parlamentarischen Normalbetrieb überhaupt nicht vorkommt. Lediglich für das Notparlament in Zeiten von Krieg und Katastrophen ist vorgeschrieben, dass seine Zusammensetzung die Fraktionsstärken widerspiegeln muss.

So sehr Karlsruhe in seiner Urteilsbegründung erneut die Minderheitenrechte der Opposition unterstreicht, die nicht vom Wohlwollen der Mehrheit abhängen dürften, so klar orientieren sich die Verfassungsrichter jedoch am einzelnen Abgeordneten. Und da dürfe es innerhalb und außerhalb von…

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04.05.2016