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Verbrechen

Schutz vor schlechten Eltern

Zwei Jahre lang soll ein Mann mit seiner Lebensgefährtin deren Sohn missbraucht und verkauft haben. Justiz und Behörden haben das Martyrium lange nicht beendet. Hätten Kinderrechte im Grundgesetz helfen können?

marvelmozhko / pixabay.com
von
Henning Rasche
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Verbrechen

Freiburg Am 10. September 2017, einem Sonntag, geht beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden ein anonymer Hinweis ein: Ein neunjähriger Junge aus der Nähe von Freiburg soll immer wieder schwer missbraucht werden. Spezialisten von Polizei und Staatsanwaltschaft beginnen ihre Suche auf Online-Plattformen im Darknet und entdecken dort wenig später entsprechendes Filmmaterial. Die Ermittler sehen, wie der Junge von einer Frau und einem Mann brutal vergewaltigt und misshandelt wird. Den Behörden fällt auf, wie wenig Mühe sich die beiden geben, ihre Identität im Video zu verschleiern. Während andere Täter sogar ihre Möbel abdeckten, sollen die Gesichter der beiden gut zu erkennen gewesen sein. Am 15. September verhaftet die Polizei die 47-jährige Berrin T. und den 37-jährigen Christian L. – die Mutter des neunjährigen Jungen und ihren Lebensgefährten.

Rasch stellt sich heraus, dass der Junge bereits seit 2015 von den beiden andauernd missbraucht worden sein soll. Außerdem sollen L. und T. ihn in pädophilen Netzwerken an andere Männer verkauft haben. Mindestens sechs von ihnen, darunter ein Schweizer, ein Spanier und ein deutscher Soldat, sitzen inzwischen wie auch Berrin T. und Christian L. in Untersuchungshaft. Von einer hohen zweistelligen Zahl an Vergewaltigungen, die der Junge zu erleiden hatte, geht die Staatsanwaltschaft derzeit aus.

Das Kind ist seit der Verhaftung seiner Mutter in staatlicher Obhut. Aber warum ist es dort nicht eher…

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30.01.2018