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Geschichte

Vom Recht zu fischen „flussauff und -nider“

Seit slawischen Zeiten regeln Privilegien die Nutzung von Spree und Havel. Das hat Folgen – auch für Angelkarten

Bundesarchiv, Bild 183-N0303-0009 / CC-BY-SA 3.0 [CC BY-SA 3.0 de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons
von
Maritta Tkalec
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Geschichte

Was hat der Verkauf von Angelkarten an Spree und Havel heutzutage mit Albrecht dem Bären zu tun, dem Askanier-Fürsten, der nach 1150 Brandenburg christianisierte, 1157 die Mark gründete und bis zu seinem Tode 1170 regierte? Erstaunlich viel. Denn von Anbeginn nahmen die neuen deutschen Herren zwar Besitz von Land und Gewässern, gestanden aber den ansässigen Slawen den Fortbestand ihrer Lebensform zu. Fisch gehörte dabei zum Wichtigsten.

Im Gegenzug hatten die Leute die Burg des Herrn mit Fisch zu beliefern und mussten dort Dienste leisten. Sie lebten auf eigenen Grundstücken im Kietz - der abhängigen slawischen Dienstsiedlung, die unterhalb der deutschen Burg lag. Der Kietz von Spandau gehörte mit 29 Familien zu den größten - schließlich war die dortige Burg eine der bedeutendsten. Entsprechend großzügig fiel das Fischereiprivileg aus. Anfangs hielt man die schriftliche Festlegung der Rechte und Pflichten für unnötig, doch Streitigkeiten verlangten seit dem Ende des 14. Jahrhunderts nach vorzeigbarer Absicherung.

In einer Urkunde von 1393 - das war vor mehr als 600 Jahren, die Doppelstadt Berlin/Cölln war etwa 100 Jahre zuvor entstanden - trat die Fischergemeinde der Spandauer Kietzer erstmals dokumentiert in Erscheinung, darin beschrieben als "Wenden uff dem Kietze daselbst vor Spanndow". Sie lagen im Streit mit dem örtlichen Benediktinerinnenkloster. Probst Ortwin, Landschreiber der Mark Brandenburg, vermittelte einen Kompromiss: Die slawischen…

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26.06.2017